Sie haben gerade eine böse Überraschung in Ihrem Briefkasten gehabt und Post von einem Anwalt bekommen? Es gibt viele Anwaltskanzleien, die sich nur auf Abmahnungen spezialisiert haben und nur davon leben. Oft fordern sie in ihren Schreiben plötzlich Schadensersatz und zusätzlich angefallene Anwaltsgebühren in Höhe von mehreren Hunderten oder tausenden Euro. Zusätzlich zu ihrem Anwaltsschreiben fügen sie die alt bekannte und strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Schuldiger unterschreiben sollte. Soll man das wirklich tun? Viele Menschen machen das, ohne lange zu überlegen. Es sollte aber jedem Menschen bewusst sein, wenn man solch eine Unterlassungserklärung unterschreibt, würde man sich verpflichten, auf die Benutzung des Werkes in der Zukunft komplett zu verzichten. Wenn man sich an diese Abmachung nicht halten würde und die Nutzung nicht unterlässt willigt nur mit dieser einen Unterschrift ein, die Strafe von mehreren hundert tausend zu bezahlen. Der Anwalt, der die Abmahnungen verteilt, lässt meistens auch kaum eine Zeit nachzudenken und setzt die Frist zur Unterschrift von nur ein paar tagen. Viele Leute nach dem ersten Schock legen den Brief einfach zur Seite. Wenn Sie solche Aufforderung bekommen haben, sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren. Anwälte basel geben Ihnen nützliche Tipps, wie Sie bei so einem Schreiben vorgehen sollen.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte sich wie folgt verhalten: Auch wenn das im ersten Moment das einzig richtige erscheint, dürfen Sie eine solche Unterlassungserklärung von dem Anwalt auf keinen Fall Unterschreiben. Damit erkennen Sie sich sofort schuldig. So dürfen dann Anwälte von Ihnen nicht nur die Strafe und Gebühren jetzt fordern, sondern auch in der Zukunft. Auch mit einem Schadenersatz können Sie in dem Fall der gesetzten Unterschrift rechnen. Damit Sie in der Zukunft keine Probleme mehr bekommen, sollten Sie auf jeden Fall das abgemahnte Werk sofort von Ihrer Homepage entfernen und die Seite auf weitere möglichen Fehlern unter die Lupe nehmen. Sobald Sie wie im Punkt 2 geraten das abgemahnte Bild/ Objekt entfernt hatten, machen Sie ein Screenshot davon. Teilen Sie das dem Anwalt per Fax/ E-Mail mit einem Text mit, dass Sie die Anwaltskanzlei um eine verlängerte Frist erbitten, weil Sie den Sachverhalt prüfen lassen möchten. Da die Frist oft sehr kurz ist, geben diese Anwälte sich damit einverstanden. Wenn Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben, wenden Sie sich an sie. Sollten Sie keine besitzen, ist es dennoch ratsam, nach einer Rechtsberatung zu suchen. Sie sollten sich beraten lassen , ob Ihnen doch keine Schuld betrifft. Die Rechtsberatung sollte auch prüfen, ob die verlangten Anwalts- und Nutzungsgebühren angemessen sind. Nach der Prüfung der Forderung, gehen Sie in die Verhandlung mit der Anwaltskanzlei. Eine angemessene, aber reduzierte Entschädigung sollten Sie vorschlagen. Machen Sie Ihren Vorschlag ohne der gleichzeitigen Anerkennung einer Rechtspflicht per E-Mail oder Einschreiben. Sollten Sie einen Gegenvorschlag bekommen haben, lassen Sie diesen zuerst prüfen. Sollten Sie sich mit der Anwaltskanzlei nicht einig werden, bezahlen Sie den Betrag, den Sie für angemessen empfinden. Oft streben die Kanzleien kein Gerichtsverfahren an, weil das natürlich mit zusätzlichen Risiken und hohen Kosten verbunden ist. Auch wenn Internet viele Lösungen anbietet, verwenden Sie keine Musterbriefe aus dem Netz. Auch auf die Forumseinträge und Erfahrungsberichte sollte man sich nicht verlassen. Jeder Fall bei Urheberrechtsfragen ist anders und muss individuell geprüft werden. Das kann Anwalt Basel für Sie übernehmen. |